
Regalprüfung und Lagertechnik Service
Regale und Lagereinrichtungen sind unverzichtbare Arbeitsmittel in Produktion und Logistik. Gleichzeitig bergen beschädigte oder überlastete Regalsysteme erhebliche Unfallrisiken für Ihre Mitarbeiter. Die gesetzlich vorgeschriebene Regalprüfung nach DIN EN 15635:2009-08 und DGUV Information 208-061 schützt nicht nur Ihr Team, sondern sichert auch Ihre Betriebsabläufe und bewahrt Sie vor Haftungsrisiken.
Blumenbecker bietet Ihnen als herstellerunabhängiger Dienstleister die professionelle Prüfung, Wartung und Reparatur Ihrer Regalanlagen – deutschlandweit von 12 Servicestandorten aus. Seit 2004 sorgen unsere Spezialisten im Industrie-Service dafür, dass Ihre Lagereinrichtungen sicher und betriebsbereit bleiben.
Unsere Leistungen für Regalsysteme Regalprüfung nach DIN EN 15635 und DGUV Information 208-061
Unsere befähigten Prüfer führen die jährlich vorgeschriebene Experteninspektion Ihrer Regalanlagen durch. Die Prüfung erfolgt nach den aktuellen Vorgaben der DIN EN 15635:2009-08 und der DGUV Information 208-061 (vormals DGUV Regel 108-007). Dabei kontrollieren wir den ordnungsgemäßen Aufbau, prüfen die Kennzeichnung der zulässigen Belastung und dokumentieren alle festgestellten Schäden mit Gefährdungsklassifizierung.
Im Prüfumfang enthalten:
- Sichtkontrolle aller Regalbauteile auf Beschädigungen
- Prüfung von Standsicherheit und Bodenverankerung
- Kontrolle der Tragfähigkeitsschilder und Belastungsangaben
- Überprüfung der Schutzeinrichtungen wie Anfahrschutz und Durchschubsicherungen
- Kennzeichnung beschädigter Bauteile nach Schadensklassen (grün/orange/rot)
- Erstellung eines detaillierten Prüfprotokolls mit Maßnahmenempfehlungen
Wartung und Instandhaltung
Regelmäßige Wartung verlängert die Lebensdauer Ihrer Regalanlagen und verhindert kostspielige Ausfallzeiten. Unsere Servicetechniker führen vorbeugende Wartungsarbeiten durch und beheben kleinere Mängel direkt vor Ort. Bei größeren Schäden organisieren wir die fachgerechte Instandsetzung oder den Austausch beschädigter Komponenten.
Regalreparatur
Beschädigte Regalstützen, verbogene Traversen oder defekte Sicherungsbolzen müssen nicht zwingend zum Komplettaustausch führen. Unsere Spezialisten beurteilen, ob eine Reparatur möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Viele Reparaturen können wir im laufenden Betrieb durchführen, ohne dass Sie Ihr Lager räumen müssen.
Welche Regale müssen geprüft werden?
Nach der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-061 unterliegen alle gewerblich genutzten Lagereinrichtungen der Prüfpflicht. Wir prüfen herstellerunabhängig alle gängigen Regaltypen:
Palettenregale – die am häufigsten eingesetzten Schwerlastregale für palettierte Waren. Durch den täglichen Staplerverkehr besonders anfällig für Anfahrschäden.
Fachbodenregale – universell einsetzbar für Kleinteile, Kartons und lose Waren. Prüfschwerpunkt liegt auf der korrekten Lastverteilung und dem Zustand der Fachböden.
Schwerlastregale – für besonders schwere Lasten konzipiert. Hier sind die statischen Anforderungen und damit auch die Prüfanforderungen besonders hoch.
Kragarmregale – ideal für Langgut wie Rohre, Profile oder Holzbalken. Die frei auskragenden Arme erfordern besondere Aufmerksamkeit bei der Tragfähigkeitsprüfung.
Hochregale und Hochregallager – automatisierte Lagersysteme mit besonderen Anforderungen an Führungsschienen und Regalbediengeräte.
Durchlaufregale – dynamische Lagersysteme nach dem FIFO-Prinzip. Neben der Regalstruktur prüfen wir auch Rollenbahnen und Bremselemente.
Verschieberegale und Rollregale – platzsparende Lösungen mit beweglichen Elementen, die zusätzliche Prüfpunkte erfordern.
Rechtliche Grundlagen der Regalprüfung
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Nach § 14 BetrSichV müssen Arbeitsmittel – zu denen auch Regale zählen – in angemessenen Abständen von einer befähigten Person geprüft werden. Die Prüffristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung, wobei eine jährliche Prüfung als Mindestanforderung gilt.
DIN EN 15635:2009-08
Diese europäische Norm regelt die Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen. Sie unterscheidet zwischen wöchentlichen Sichtprüfungen durch eigenes Personal und der jährlichen Experteninspektion durch befähigte Personen.
DGUV Information 208-061
Diese Informationsschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ersetzt seit November 2023 die bisherige DGUV Regel 108-007. Sie konkretisiert die Anforderungen an Lagereinrichtungen und deren sichere Nutzung.
Ohne Nachweis der vorgeschriebenen Prüfungen riskieren Unternehmen nicht nur Bußgelder, sondern auch den Verlust des Versicherungsschutzes im Schadensfall. Die persönliche Haftung der Geschäftsführung kann bei Unfällen mit ungeprüften Regalanlagen erheblich sein.
Ihr Vorteil: Digitale Prüfberichte im Kundenportal
Nach jeder Regalprüfung stehen Ihnen die Prüfberichte und Dokumentationen umgehend in unserem digitalen Kundenportal zur Verfügung. Sie haben jederzeit Zugriff auf:
- Aktuelle und historische Prüfprotokolle
- Fotodokumentation festgestellter Schäden
- Übersicht aller Prüftermine und -fristen
- Status der Mängelbeseitigung
Die digitale Dokumentation erleichtert Ihnen den Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen und unterstützt Ihr internes Qualitätsmanagement.
Häufige Fragen zur Regalprüfung
Wie oft muss eine Regalprüfung durchgeführt werden?
Die Experteninspektion durch eine befähigte Person muss mindestens einmal jährlich erfolgen. Dies ist in der DIN EN 15635 und der DGUV Information 208-061 festgelegt. Zusätzlich sollten Ihre Mitarbeiter wöchentliche Sichtkontrollen durchführen. Bei besonders hoher Beanspruchung, etwa durch intensiven Staplerverkehr, können kürzere Prüfintervalle sinnvoll sein.
Wer darf Regalprüfungen durchführen?
Die jährliche Experteninspektion darf nur von einer befähigten Person nach TRBS 1203 durchgeführt werden. Diese Person muss über eine geeignete Berufsausbildung, Berufserfahrung im Umgang mit Regalanlagen und aktuelle Fachkenntnisse verfügen. Die Servicetechniker von Blumenbecker erfüllen diese Anforderungen und werden regelmäßig weitergeschult.
Was passiert, wenn Schäden festgestellt werden?
Festgestellte Schäden werden nach dem Ampelsystem der DIN EN 15635 klassifiziert. Grün bedeutet Beobachtung, Orange erfordert zeitnahe Reparatur, und Rot kennzeichnet akute Sicherheitsrisiken, die eine sofortige Sperrung des Regalfelds erfordern. Sie erhalten zu jedem Schaden eine konkrete Handlungsempfehlung und auf Wunsch ein Angebot für die Instandsetzung.
Muss das Lager für die Prüfung geräumt werden?
In den meisten Fällen können wir die Regalprüfung bei laufendem Betrieb durchführen. Wir koordinieren die Arbeiten zeitlich und räumlich so, dass Ihr Warenfluss möglichst wenig eingeschränkt wird. Lediglich bei festgestellten Rotschäden muss das betroffene Regalfeld sofort gesperrt und entladen werden.
Welche Dokumentation erhalte ich nach der Prüfung?
Sie erhalten ein ausführliches Prüfprotokoll mit Auflistung aller geprüften Regalfelder, dokumentierten Schäden inklusive Fotodokumentation, Schadensklassifizierung und Maßnahmenempfehlungen. Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung bringen wir Prüfplaketten an Ihren Regalen an, die den Prüfstatus und den nächsten Prüftermin anzeigen.
Regale und Lagertechnik aus einer Hand
Neben der Prüfung und Wartung Ihrer bestehenden Regalanlagen unterstützt Sie die Blumenbecker Gruppe auch bei der Beschaffung neuer Lagereinrichtungen. Über unseren Bereich Industrie-Handel erhalten Sie Beratung, Planung und Lieferung von Betriebseinrichtungen namhafter Hersteller. So profitieren Sie von einem durchgängigen Ansprechpartner für Ihren gesamten Lagerbedarf – von der Erstausstattung über die regelmäßige Prüfung bis zur Modernisierung.
Unser Service auf einen Blick
| Leistung | Beschreibung |
| Regalprüfung | Jährliche Experteninspektion nach DIN EN 15635 und DGUV Information 208-061 |
| Regalinspektion | Sichtprüfung und Schadensklassifizierung |
| Wartung | Vorbeugende Instandhaltung aller Regaltypen |
| Reparatur | Fachgerechte Instandsetzung beschädigter Komponenten |
| Dokumentation | Digitale Prüfberichte im Kundenportal |
| Beratung | Unterstützung bei der Auswahl neuer Lagereinrichtungen |
Sichern Sie die Betriebssicherheit Ihrer Lagereinrichtungen
Unsere Experten beraten Sie gern zu Prüfintervallen, Leistungsumfang und individuellen Serviceverträgen. Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot für die Regalprüfung an.